1.1. Der Leistungsempfänger/-in ist aufgrund seines Alters, gesundheitlichen Zustands oder sonstiger Einschränkungen in seiner Alltagskompetenz unterstützungs- bzw. betreuungsbedürftig im Sinne von § 45a SGB XI.
1.2. Senioren dabei ist als Angebot zur Unterstützung im Alltag im Sinne von § 45a SGB XI anerkannt.
1.3. Senioren dabei ist weder Pflegefachkraft noch Arzt oder Notfalldienst. Es erfolgt keine medizinische Versorgung. Ebenso werden keine rechtlichen oder finanziellen Beratungen oder Entscheidungen übernommen.
2.1. Der Auftraggeber ist die im jeweiligen Angebot genannte Person. Der Auftraggeber kann die Leistungen auch für eine dritte Person (Leistungsempfänger) beauftragen. In diesem Fall wird der Auftraggeber alleiniger Vertragspartner von Senioren dabei.
2.2. Der Auftraggeber bleibt auch in diesem Fall zur Zahlung der vereinbarten Vergütung sowie zur Erfüllung sämtlicher vertraglicher Pflichten verpflichtet.
2.3. Senioren dabei ist berechtigt, zur Durchführung der Leistungen unmittelbar mit dem Leistungsempfänger zu kommunizieren. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Leistungsempfänger mit der Leistungserbringung einverstanden ist.
3.1. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
3.2. Soweit der Leistungsempfänger die vereinbarte Leistung aus krankheitsbedingten Gründen oder eines Krankenhausaufenthaltes nicht entgegennehmen kann, ruht dieser Vertrag bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Leistungsempfänger die Leistung wieder entgegennehmen kann. Dauert das Ruhen länger als 4 Wochen, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
3.3. Da keine Leistung in diesem Zeitraum erbracht wird, entfällt auch für diesen Zeitraum der Anspruch auf eine Vergütung.
3.4. Der Vertrag ist beiderseitig mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar, ohne dass es einer Angabe von Gründen bedarf. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4.1. Senioren dabei verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen im Angebot fachgerecht auszuführen.
4.2. Zusätzliche Leistungen werden auf Grundlage gesonderter Angebote erbracht. Diese Angebote können von Zeit zu Zeit erstellt werden und unterliegen jeweils den Bestimmungen dieses Vertrages. Die Leistungen werden gegen gesonderte Vergütung ausgeführt.
5.1. Senioren dabei ist berechtigt, den Auftraggeber oder Leistungsempfänger bei der Bestellung von Waren oder Dienstleistungen (insbesondere auch online) zu unterstützen und diese im Namen des Auftraggebers oder Leistungsempfängers durchzuführen.
5.2. Bestellungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber oder Leistungsempfänger erteilten Anweisungen.
5.3. Der Auftraggeber oder Leistungsempfänger ist verpflichtet, die für die Bestellung erforderlichen Anweisungen klar, vollständig und rechtzeitig zu erteilen.
5.4. Der Auftraggeber bestätigt, dass sämtliche Bestellungen auf eigene Verantwortung erfolgen.
5.5. Der Auftraggeber bevollmächtigt Senioren dabei, im erforderlichen Umfang Nutzerkonten einzurichten, Bestellungen auszuführen und mit Anbietern zu kommunizieren.
5.6. Zugangsdaten werden dem Auftraggeber zur eigenen Verwaltung zur Verfügung gestellt.
6.1. Senioren dabei unterliegt, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrages vorgegeben ist, bei der Erfüllung des Vertrages bzw. bei der Durchführung der von ihm übernommenen Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes keinerlei Weisungen des Auftraggebers.
7.1. Die Leistungen von Senioren dabei gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 5 Tagen nach Leistungserbringung Einwände erhebt. Einwände sind in Textform zu erklären und müssen Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels möglichst genau beschreiben.
7.2. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist Senioren dabei zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt.
8.1. Senioren dabei und der Leistungsempfänger vereinbaren regelmäßige Termine gemäß dem jeweiligen Angebot.
8.2. Der Leistungsempfänger hat die Möglichkeit, bereits geplante Termine umzubuchen. Senioren dabei bemüht sich, gewünschte Änderungen nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Bei kurzfristigen Umbuchungen (innerhalb 24 Stunden) oder bei häufigen Terminänderungen oder Stornierungen behält sich Senioren dabei vor, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 € in Rechnung zu stellen.
8.3. Werden verbindlich vereinbarte Termine nicht mindestens 24 Stunden vorher durch den Auftraggeber abgesagt oder kann der Termin aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, nicht wahrgenommen werden (z. B. Nichterscheinen, unsichere Umgebung oder fehlende Mitwirkung), ist Senioren dabei berechtigt, die vereinbarte Vergütung vollständig in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft.
8.4. Kann ein Termin aus Gründen, die Senioren dabei nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit von Mitarbeitern, Personalausfall, extreme Wetterbedingungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse), nicht stattfinden, entfällt die Leistungspflicht für diesen Termin. In diesem Fall wird keine Vergütung berechnet. Senioren dabei informiert den Auftraggeber hierüber schnellstmöglich und wird nach Möglichkeit sich, einen Ersatztermin anzubieten.
9.1. Senioren dabei berechnet für die erbrachten Leistungen die Entgelte entsprechend den jeweils geltenden Regelungen der Pflegekassen für Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß §§ 45a, 45b SGB XI.
9.2. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, rechnet Senioren dabei gegenüber dem Auftraggeber die tatsächlich geleisteten Stunden nach dem vereinbarten Stundensatz im 5-Minuten-Takt ab.
9.3. Privatleistungen werden entsprechend der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet. Die aktuelle Preisliste wird dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt oder in Textform, insbesondere über die Internetseite von Senioren dabei, zugänglich gemacht.
9.4. Grundlage für die Abrechnung ist das jeweils aktuelle Angebot, das vom Auftraggeber und von Senioren dabei unterzeichnet ist.
9.5. Im Falle einer Entgelterhöhung wird diese gegenüber dem Auftraggeber spätestens vier Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform angekündigt.
9.6. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt auf Grundlage eines Leistungsnachweises, den der Auftraggeber in der Regel zum Monatsende in Textform (z. B. digital) bestätigt.
10.1. Leistungen, die gemäß Ziffer 9.1 grundsätzlich mit der Pflegekasse abgerechnet werden können, werden von Senioren dabei nur auf besonderen Wunsch und soweit möglich direkt mit dem jeweiligen Kostenträger abgerechnet. Voraussetzung hierfür ist eine Abtretung durch den Auftraggeber.
10.2. Leistungen, die über den gesetzlichen Anspruch des Auftraggebers hinausgehen oder deren Kosten nicht von der Pflegekasse übernommen werden, sind vom Auftraggeber als Privatleistungen zu bezahlen.
11.1. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich nach Erbringung der Dienstleistung.
11.2. Senioren dabei stellt monatlich eine Rechnung über die vom Auftraggeber zu zahlenden Leistungen. Der Rechnungsbetrag ist spätestens zwei Wochen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig und auf das folgende Konto zu überweisen:
Kontoinhaber: Maria Hammond
Bankinstitut: N26
IBAN: DE67 1001 1001 2125 8132 63
BIC: NTSBDEB1XXX
11.3. Der Auftraggeber wird gebeten, Senioren dabei ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
12.1. Senioren dabei und seine Mitarbeiter verpflichten sich, über alle bekannt gewordenen Informationen und Verhältnisse des Auftraggebers strengstens Stillschweigen zu bewahren.
12.2. Die Schweigepflicht gilt nicht, soweit die Offenlegung von Informationen erforderlich ist zur ordnungsgemäßen Durchführung dieses Vertrages, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher Anordnungen, zur Abrechnung mit Kostenträgern (z. B. Pflegekassen), oder wenn der Leistungsempfänger bzw. Auftraggeber zuvor ausdrücklich eingewilligt hat.
12.3. Die Schweigepflicht gilt auch über die Beendigung des Vertrages hinaus fort.
13.1. Senioren dabei verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und ggf. des Leistungsempfängers im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
13.2. Die Verarbeitung erfolgt zur Durchführung dieses Vertrages und zur Erbringung von Betreuungs- und Unterstützungsleistungen. Soweit erforderlich, werden dabei auch Gesundheitsdaten gemäß Art. 9 Abs. 2 DSGVO verarbeitet.
13.3. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung enthalten, die unter folgendem Link abrufbar ist: www.seniorendabei.de
14.1. Der Auftraggeber darf Mitarbeiter von Senioren dabei weder direkt noch indirekt für sich beschäftigen oder abwerben. Dies gilt während der Zusammenarbeit sowie bis sechs Monate nach deren Beendigung.
14.2. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Regelung, ist er zum Schadensersatz verpflichtet.
14.3. In diesem Fall beträgt der Schadensersatz pauschal drei Brutto-Monatsgehälter des jeweiligen Mitarbeiters. Der Auftraggeber kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
15.1. Keine Bestimmung dieses Vertrages beschränkt die Haftung von Senioren dabei für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für solche Schäden haftet Senioren dabei unbeschränkt.
15.2. Senioren dabei unterstützt den Auftraggeber oder den Leistungsempfänger lediglich bei der Erledigung von Angelegenheiten (z. B. Ausfüllen von Anträgen, Begleitung zu Terminen sowie Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen, auch online und ggf. im Namen des Auftraggebers oder Leistungsempfängers). Senioren dabei übernimmt dabei keine Haftung für Leistungen Dritter, insbesondere nicht für Inhalt, Auswahl, Verfügbarkeit oder rechtliche Wirksamkeit von Erklärungen, Bestellungen oder Lieferungen. Dies gilt auch für Lieferungen, Ersatzprodukte oder sonstige Abweichungen durch Dritte, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Senioren dabei vorliegt.
15.3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Senioren dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
15.4. Im Übrigen ist die Haftung von Senioren dabei bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
15.5. Soweit eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht, ist diese der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf 10.000 € je Schadensfall.
16.1. Senioren dabei ist berechtigt, diesen Vertrag sowie einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf ein mit ihm verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG oder im Rahmen einer Unternehmensveräußerung auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen.
16.2. Der Auftraggeber stimmt einer solchen Vertragsübertragung bereits jetzt zu, sofern hierdurch seine berechtigten Interessen nicht beeinträchtigt werden.
16.3. Senioren dabei wird den Auftraggeber über eine solche Übertragung rechtzeitig informieren.
17.1. Der vorliegende Vertrag nebst zugehörigem Angebot stellt das gesamte Übereinkommen der Vertragsparteien dar. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und einem schriftlich bestätigten Angebot gehen die Regelungen des Angebots vor, soweit darin abweichende individuelle Vereinbarungen getroffen wurden. Individuelle Vereinbarungen, die von diesem Vertrag abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Bestätigung durch Senioren dabei.
17.2. Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Dienstvertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind. Diese Individualabreden sind zur Beweiserleichterung grundsätzlich nachträglich schriftlich niederzulegen.
17.3. Senioren dabei unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung im branchenüblichen Umfang.
17.4. Das Angebot kann auch elektronisch unterzeichnet werden. Jede Partei erhält eine Kopie.
Die Parteien vereinbaren Nürnberg als Gerichtsstand und Erfüllungsort ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag, soweit gesetzlich zulässig.